Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Sachaufklärung bzgl. Verschlechterung der Sicherheitssituation in Afghanistan für Rückkehrer
- rewis.io
Kein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Versorgungslage in Afghanistan
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Afghanistan; Asylrecht; Abschiebungsverbot; rechtliches Gehör; Sachaufklärung; Beweisanregung; Berufungszulassungsantrag; Prozesskostenhilfe; Versorgungslage
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Sachaufklärung bzgl. Verschlechterung der Sicherheitssituation in Afghanistan für Rückkehrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.01.2016 - M 25 K 14.30966
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E. v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (BVerfG, B. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248/251; BayVerfGH, E. v. 13.3.1981 a. a. O.).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924). - BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13
Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Nach dem Wortlaut der Reisewarnung und den Grundsätzen für den Erlass einer solchen sei auszuschließen, dass die hierfür maßgebenden rechtlichen Maßstäbe zur Bewertung der Verfolgungs- bzw. Sicherheitslage und damit auch der aktuellen sicherheitsrelevanten Ereignisse mit jenen identisch sind, anhand derer das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu beurteilen ist (BVerwG, B. v. 27.6.2013 - 10 B 11.13 - juris).
- BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13
Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG nur in Betracht, soweit das Gericht die Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B. v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris). - BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Die bisherige Auskunftslage wäre als Entscheidungsgrundlage dann ungenügend, wenn durch neuen erheblichen Sachvortrag der Beteiligten die Aktualität der vorliegenden Auskünfte zweifelhaft oder gar überholt wäre (BVerwG, B. v. 27.3.2013 - 10 B 34.12 - NVwZ-RR 2013, 620). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (BVerfG, B. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248/251;… BayVerfGH, E. v. 13.3.1981 a. a. O.). - BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E. v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529). - VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Taliban; bewaffneter Konflikt; erhebliche …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2016 - 13a ZB 16.30053
Das Verwaltungsgericht durfte unter Hinweis auf die (aktuelle und ständige) Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (siehe B. v. 30.7.2015 - 13a ZB 15.30031 - juris) bei seiner Überzeugungsbildung von der bisherigen Einschätzung der Wirtschafts- und Versorgungslage in Kabul ausgehen, dergemäß der (aus Kabul stammende) Kläger als volljähriger, gesunder und arbeitsfähiger Mann dort zumindest unter Inanspruchnahme internationaler Hilfe und der Aufnahme von Gelegenheitsarbeiten das Existenzminimum erlangen kann.
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs
Vielmehr ist dieses Begehren lediglich als Ankündigung eines Beweisantrags im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO und damit letztlich als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO entsprechend zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053 - juris Rn. 7;… Geiger in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 26). - VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 17.30605
Kein Gehörsverstoß durch fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung
Mit der Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich ebenso wenig begründet werden (…vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 a.a.O.) wie mit der Behauptung, die richterliche Tatsachenfeststellung sei falsch (…vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395.16 - juris Rn. 5) oder das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht weiter aufgeklärt; insbesondere gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053 - juris Rn. 6;… B.v. 27.2.2017 - 20 ZB 17.30078 - juris Rn. 5; jeweils m.w.N.). - VG Würzburg, 12.04.2017 - W 5 K 16.31236
Unbegründeter Asylantrag eines sich zuletzt im Iran aufhaltenden afghanischen …
Die obergerichtliche Rechtsprechung geht auf Grundlage der verfügbaren Erkenntnismittel davon aus, dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Provinz Kabul nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ausgesetzt sind (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.2016 - 13a ZB 16.30090, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053, B.v. 5.2.2015 - 13a ZB 14.30172 - alle juris; OVG NRW, B.v. 20.7.2015 - 13 A 1531/15.A - juris). - VG München, 19.03.2018 - M 17 K 17.35423
Abschiebungsverbot nach Afghanistan wegen posttraumatischer Belastungsstörung
Bei einem entsprechenden Begehren in der schriftlichen Klagebegründung handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags, die, wenn sie in der mündlichen Verhandlung nicht wahrgemacht wird, als bloße Anregung zu verstehen ist, in der gewünschten Weise im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO zu ermitteln (BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053 - juris Rn. 7). - VG München, 19.03.2018 - M 17 K 17.36733
Einzelfall einer unbegründeten Asylklage (Afghanistan)
Bei einem entsprechenden Begehren in der schriftlichen Klagebegründung handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags, die, wenn sie in der mündlichen Verhandlung nicht wahrgemacht wird, als bloße Anregung zu verstehen ist, in der gewünschten Weise im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung nach § 86 Abs. 1 VwGO zu ermitteln (BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 13a ZB 16.30053 - juris Rn. 7).